Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt ?

Kommt es zu einem Todesfall in der Wohnung ist sofort der nächste Arzt, möglichst der Hausarzt oder der Notarzt zu benachrichtigen um den Tod feststellen zu lassen. Die Todesbescheinigung wird dann von dem Arzt ausgestellt und den Angehörigen übergeben. Der Arzt benötigt dafür den Personalausweis des Verstorbenen.

Nehmen Sie auch Kontakt mit dem 

Bestattungsinstitut auf  

Telefon: 0 42 67 / 98 19 77

oder: 0 42 65 / 95 44 22 4

Die Todesbescheinigung übergeben Sie

bei der Abholung des Verstorbenen komplett an den Bestatter.

Folgende Dokumente des Verstorbenen werden im Todesfall benötigt:  Liste zum Ausdrucken

  • Bei ledigen Personen der Personalausweis u. Geburtsurkunde
  • Bei verheirateten Personen der Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Bei geschiedenen Personen der Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Familienstammbuch) u. rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei verwitweten Personen der Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Familienstammbuch) u. Sterbeurkunde oder Todeserklärung des verstorbenen Ehepartners
  • Todesbescheinigung der verstorbenen Person

Weiterhin werden benötigt:

Gesetzliche Renten-/ Pensionsbescheide, Altersrenten- und Krankenver-sicherungsdokumente, Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungspolicen,
sonstige Versicherungsunterlagen bei denen wir die Abmeldung durchführen sollen. Besteht bereits eine Grabstelle, dann den Grabschein.

Sollten Urkunden oder Dokumente fehlen, helfen wir Ihnen gerne diese zu beschaffen.